Titel |
Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung |
Im Jahr 2012 haben die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament dem „Patent-Paket“ zugestimmt – einer Gesetzesinitiative bestehend aus zwei Verordnungen und einem internationalen Abkommen, die den Grundstein legt für die Einführung des einheitlichen Patentschutzes in der EU. Das Patent-Paket wird im Wege der verstärkten Zusammenarbeit zwischen 25 Mitgliedsstaaten umgesetzt (alle Mitgliedsstaaten außer Italien und Spanien). Nach der Verabschiedung der beiden Verordnungen im Dezember 2012 werden die beteiligten Mitgliedsstaaten mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht fortfahren - die dritte und letzte Komponente des „Patent-Pakets“ zur Schaffung einer einzigen und spezialisierten Patentgerichtsbarkeit. Sobald das Abkommen und die Verordnungen in Kraft getreten sind, wird es möglich sein, ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung zu erhalten – einen Rechtstitel, der den einheitlichen Schutz einer Erfindung über 25 Mitgliedsstaaten hinweg auf der Grundlage eines „one-stop shop“ ermöglicht. Dies bedeutet große Kostenvorteile und eine erhebliche Reduzierung der administrativen Hürden.
Dieser Rechtstext wird durch Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 ergänzt.
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm |
Verordnung |
(EU) Nr. 1260/2012 |
Amtl. Angabe |
ABl. EU Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 361, Jahr 2012, S.89 |
Datum |
17.12.2012 |
Verkündung |
31.12.2012 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 118 Abs. 2 AEUV |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |