Titel |
Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung |
Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken wurde im Februar 1996 erlassen. Die Richtlinie schaffte ein neues, 15 Jahre gültiges, ausschließliches Recht sui generis für Produzenten von Datenbanken, um ihre zeitlichen, finanziellen und personellen Investitionen unabhängig davon zu schützen, ob die Datenbank selbst innovativ ist („nicht-originelle“ Datenbanken). Die Richtlinie harmonisierte auch das auf die Struktur und die Anordnung von Datenbanken anwendbare Urheberrecht (originelle Datenbanken). Die Bestimmungen der Richtlinie gelten sowohl für analoge als auch für digitale Datenbanken.
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/prot-databases/index_de.htm |
Richtlinie |
96/9/EG |
Amtl. Angabe |
ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 77, Jahr 1996, S.20 |
Datum |
11.03.1996 |
Verkündung |
27.03.1996 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 57 Abs.2, 66, 100a EWG |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |