Titel |
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 |
Status: |
Verabschiedetes Gesetz |
Beschreibung |
Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, Berlin, 21. Mai 2008:
"Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - sog. Rom II-Verordnung - beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das deutsche Internationale Privatrecht an diese EG-Verordnung angepasst. Das Verhältnis der deutschen und der europäischen Vorschriften im Bereich des Internationalen Privatrechts wird damit noch klarer. Dies schafft mehr Rechtssicherheit.
„Die Rom II-Verordnung ist der erste Schritt zur Angleichung des Internationalen Privatrechts in der Europäischen Union. Sind beispielsweise bei einem Verkehrsunfall wegen unterschiedlicher Nationalität der Unfallbeteiligten mehrere Rechtsordnungen betroffen, wird nun in den Mitgliedstaaten einheitlich geregelt, welches Recht auf mögliche Schadensersatzforderungen anzuwenden ist. Es zählt zu den großen Erfolgen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr, dass wir trotz einer schwierigen Verhandlungssituation im Vermittlungsverfahren eine tragfähige Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erzielen konnten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die seinerzeit die Verhandlungen unter deutschem Vorsitz leitete." |
07.11.2008 |
Beschluss des Bundesrates |
BR-Drucksache 738/08(B) |
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15.10.2008 |
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses |
BR-Drucksache 16/10606 |
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15.07.2008 |
(ungeänderter) Gesetzesentwurf der Bundesregierung |
BT-Drucksache 16/9995 |
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04.07.2008 |
Stellungnahme des Bundesrates |
BR-Drucksache 346/08(B) |
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23.05.2008 |
Gesetzesentwurf der Bundesregierung |
BR-Drucksache 346/08 |
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