Titel |
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 |
Abkürzungen |
EBA-Änderungsverordnung |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung | Die Solidität des Bankensektors ist heute noch immer in vielen Fällen eng mit dem Mitgliedstaat der Niederlassung verknüpft. Zweifel an der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände, den Wachstumsaussichten und der Existenzfähigkeit von Kreditinstituten haben negative, sich gegenseitig verstärkende Markttrends hervorgebracht. Dies kann Risiken für die Existenzfähigkeit einiger Kreditinstitute sowie für die Stabilität des Finanzsystems mit sich bringen und die ohnehin schon angespannten öffentlichen Finanzen der betroffenen Mitgliedstaaten schwer belasten. Innerhalb des Euro-Währungsgebiets, wo die gemeinsame Währung die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Entwicklungen in einem Mitgliedstaat Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt mit sich bringen, ist dies mit besonderen Risiken verbunden. Auch schwächt das derzeitige Risiko eines finanziellen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten den Finanzdienstleistungsbinnenmarkt erheblich und verhindert, dass er zur wirtschaftlichen Erholung beiträgt. Die Errichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und die Schaffung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) haben bereits zu verbesserter Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und zur Ausarbeitung eines einheitlichen Regelwerks für den Finanzdienstleistungsbereich in der EU beigetragen. Ein großer Teil der Bankenaufsicht liegt jedoch nach wie vor bei den Mitgliedstaaten und kann deshalb mit integrierten Bankenmärkten nicht Schritt halten. Aufsichtliche Versäumnisse haben seit Ausbruch der Bankenkrise das Vertrauen in den EU-Bankensektor erheblich erschüttert und die angespannte Lage an den Staatsanleihemärkten des Euro-Währungsgebiets weiter verschärft. |
Verordnung |
(EU) Nr. 1022/2013 |
Amtl. Angabe |
ABl. EU Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 287, Jahr 2013, S.5 |
Datum |
22.10.2013 |
Verkündung |
29.10.2013 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 114 AEUV |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |
27.11.2012 |
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank |
ABL 2013/C 30/6 |




 |
15.11.2012 |
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses |
ABL 2013/C 11/34 |




 |
12.09.2012 |
Mitteilung der Kommission |
COM(2012) 510 final |




 |
12.09.2012 |
Kommissionsvorschlag |
COM(2012) 512 final |




 |
Änderung | Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
|  |
Centrum für europäische Politik 19.11.2012 |
CEP-Analyse EBA-Bankenaufsicht |
|