Titel |
Richtlinie 2008/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung |
In der Richtlinie 2003/6/EG ist im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse eine zeitliche Begrenzung festgelegt. In ihrer Erklärung zum Beschluss 2006/512/EG stellen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission fest, dass dieser Beschluss eine zufrieden stellende horizontale Lösung für den Wunsch des Europäischen Parlaments darstellt, die Durchführung der im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte zu kontrollieren, und dass der Kommission die Durchführungsbefugnisse ohne zeitliche Begrenzung übertragen werden sollten. Ferner haben das Europäische Parlament und der Rat erklärt, dass sie dafür sorgen werden, dass Vorschläge zur Aufhebung von Bestimmungen in Rechtsakten, die eine zeitliche Begrenzung der Übertragung der Durchführungsbefugnisse an die Kommission vorsehen, so rasch wie möglich angenommen werden. Da das Regelungsverfahren mit Kontrollen und mehr eingeführt ist, sollte die Bestimmung der Richtlinie 2003/6/EG, die eine zeitliche Begrenzung vorsieht, gestrichen werden. |
Richtlinie |
2008/26/EG |
Amtl. Angabe |
ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 81, Jahr 2008, S.42 |
Datum |
11.03.2008 |
Verkündung |
20.03.2008 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 95 EG |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |
14.11.2007 |
Stellungnahme des Europäischen Parlaments - 1. Lesung |
ABl. EG Nr. C, Ausgabe 282, Jahr 2008, S. 313 |




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14.03.2007 |
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses |
ABl. EG Nr. C, Ausgabe 161, Jahr 2007, S. 45 |




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15.02.2007 |
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank |
ABl. EG Nr. C, Ausgabe 39, Jahr 2007, S. 1 |




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22.12.2006 |
Kommissionsvorschlag |
KOM(2006) 913 endgültig |




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