Die Verschärfung der Finanzkrise hat für mehrere Mitgliedstaaten des Eurogebiets zu einer gravierenden Verschlechterung der Kreditkonditionen geführt, die darüber hinausgeht, was sich durch wirtschaftliche Fundamentaldaten erklären ließe. Wird in dieser Situation nicht umgehend gehandelt, könnten Stabilität, Einheit und Integrität des Eurogebiets insgesamt ernsthaft bedroht sein.
Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entzieht, erscheint es notwendig, unverzüglich einen EU-Mechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa einzuführen. Ein solcher Mechanismus sollte die Union in die Lage versetzen, auf akute Schwierigkeiten in einem Mitgliedstaat des Eurogebiets koordiniert, rasch und wirksam zu reagieren.
Aufgrund der besonderen finanziellen Auswirkungen stellen die Beschlüsse über die Gewährung eines finanziellen Beistands der Union auf der Grundlage dieser Verordnung Durchführungsbefugnisse dar, die dem Rat übertragen werden sollten.
Bei Aktivierung dieses Mechanismus sollten mit Blick auf die Wahrung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des betreffenden Mitgliedstaats und der Wiederherstellung seiner Fähigkeit, sich selbst auf den Finanzmärkten zu finanzieren, strenge wirtschaftspolitische Bedingungen festgelegt werden.
Die Europäische Kommission sollte regelmäßig überprüfen, ob die außergewöhnlichen Umstände, die die Finanzstabilität der Europäischen Union insgesamt bedrohen, weiterhin bestehen. |