Titel |
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission |
Abkürzungen |
Abschlussprüfer-VO, Abschlussprüfer-Verordnung |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung | Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Prüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, Vorschriften für die Organisation von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften (Artikel 4 ff.) und für deren Auswahl durch Unternehmen von öffentlichem Interesse mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern (Artikel 16 ff.), sowie Vorschriften für die Überwachung der Einhaltung dieser Anforderungen durch Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Artikel 20 ff.).
Die Maßnahmen, die unmittelbar nach der Finanzkrise in Europa und anderen Teilen der Welt getroffen wurden, waren in erster Linie auf die dringend notwendige Stabilisierung des Finanzsystems gerichtet. Während die Rolle, die Banken, Hedgefonds, Ratingagenturen, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken bei der Krise gespielt haben, bei zahlreichen Anlässen gründlich hinterfragt und analysiert worden ist, wurde der Rolle, die die Abschlussprüfer bei der Krise gespielt haben – d. h. hätten spielen sollen – nur kaum oder gar keine Beachtung geschenkt. Angesichts der Tatsache, dass viele Banken von 2007 bis 2009 sowohl bei Bilanzposten als auch bei außerbilanziellen Positionen erhebliche Verluste verzeichnet haben, ist für viele Bürger und Anleger nur schwer verständlich, wie die Abschlussprüfer ihren Mandanten (insbesondere Banken) für diese Zeiträume uneingeschränkte Vermerke erteilen konnten. (Quelle: Richtlinienvorschlag KOM(2011) 779 endgültig) |
Verordnung |
(EU) Nr. 537/2014 |
Amtl. Angabe |
ABl. EU Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 158, Jahr 2014, S.77-112 |
Datum |
16.04.2014 |
Verkündung |
27.05.2014 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 114 AEUV |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |
16.04.2014 |
Unterzeichnung durch EP und Rat |
Abl. L/2014 158/77 |
|
14.04.2014 |
Beschluss des Rates |
|
|
03.04.2014 |
Stellungnahme des Europäischen Parlaments - 1. Lesung |
EP, A7/2013/177 |




 |
26.04.2012 |
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses |
ABL 2012/C 191/61 |




 |
13.04.2012 |
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten |
ABL 2012/C 336/4 |




 |
30.11.2011 |
Kommissionsvorschlag |
KOM(2011) 779 endg. |




 |
27.01.2012 |
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Stellungnahme zu: Kommissionsvorschlag |
|
27.01.2012 |
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Stellungnahme zu: Kommissionsvorschlag |
|
23.02.2012 |
Bundesarbeitskammer (AK) Stellungnahme zu: Kommissionsvorschlag |
|
Europäische Kommission 30.11.2011 |
Wiederherstellung des Vertrauens in Abschlüsse: Europäische Kommission strebt mehr Qualität, Dynamik und Offenheit auf dem Markt für Abschlussprüfungen an |
|